Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1969

Geschäftszahl

1730/68

Rechtssatz

Die Abweisung eines Anspruches auf Beschädigtenrente ist gerechtfertigt, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und festgestelltem Leidenszustand von medizinischer Seite zwar nicht ausgeschlossen, aber mit Wahrscheinlichkeit verneint wird.