Verwaltungsgerichtshof
27.03.1969
1730/68
Die Abweisung eines Anspruches auf Beschädigtenrente ist gerechtfertigt, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und festgestelltem Leidenszustand von medizinischer Seite zwar nicht ausgeschlossen, aber mit Wahrscheinlichkeit verneint wird.