Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1970

Geschäftszahl

1727/68

Rechtssatz

Die Erteilung einer bewußt falschen Auskunft bezüglich Überlassung eines Kraftfahrzeuges ist der Nichterteilung dieser Auskunft gleichzuhalten. Der Tatort ist der Ort der Auskunftserteilung.

Beachte

Siehe jedoch:

1157/78 E VS 23. April 1980 VwSlg 10106 A/1980 RS 1;

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

93/03/0156 E VS 31. Jänner 1996 VwSlg 14398 A/1996 RS 1; (RIS: abwh)