Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1969

Geschäftszahl

1657/68

Rechtssatz

Im Falle der vollständigen Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist für die Einkommensermittlung nicht die Sondervorschrift des Paragraph 13, Absatz 4, sondern die allgemeine Vorschrift des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG maßgeblich.