Verwaltungsgerichtshof
22.05.1969
1657/68
Im Falle der vollständigen Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist für die Einkommensermittlung nicht die Sondervorschrift des Paragraph 13, Absatz 4, sondern die allgemeine Vorschrift des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG maßgeblich.