Verwaltungsgerichtshof
30.06.1969
1625/68
Ausführungen zur den im Paragraph 41, Absatz eins, VwGG 1965 dem VwGH übertragenen Aufgaben, vor allem im Zusammenhang mit einer Anfrage an den Bfr zur Prüfung der Frage, ob die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht in einem von der Partei nicht geltend gemachten Beschwerdegrund begründet sein könnte.
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001625.X05