Verwaltungsgerichtshof
20.10.1969
1579/68
Wie der VwGH wiederholt ausgeführt hat, wird auch durch die Zustellung einer Ausfertigung eines verwaltungsbehördlichen Bescheides Parteistellung in diesem Verwaltungsverfahren nicht begründet vergleiche etwa den B VwSlg 4163 A/1956 sowie E VwSlg 4458 A/1957).