Verwaltungsgerichtshof
24.11.1970
1573/68
Wird dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH sein Gehalt mit seiner Einwilligung auf einem Verrechnungskonto gutgeschrieben, auf dem auch die Forderungen der Gesellschaft an sein Einzelunternehmen verrechnet werden, die die Gehaltsbezüge wesentlich übersteigen, kann Zufließen im Zeitpunkt der Gutschrift angenommen werden.
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E 24.11.1970, 1573/68 #3 VwSlg 4151 F/1970;
y6518;