Verwaltungsgerichtshof
24.11.1970
1573/68
Als Darlehen bezeichnete Zahlungen, die ein überwiegend beteiligter Gesellschafter (hier: 99,6 %) einer zahlungsunfähigen und daher dringend der Kapitalzufuhr bedürftigen GmbH an die Gesellschaft leistet, sind als Zahlung auf die Beteiligung zu behandeln.
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E 24.11.1970, 1573/68 #1 VwSlg 4151 F/1970;
y5295;