Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1968

Geschäftszahl

1477/68

Rechtssatz

Das VwGG 1965 bietet keine Möglichkeit, im Falle der Abweisung der Beschwerde aus rücksichtswürdigen Gründen von der Zuerkennung der Kosten an die obsiegende belangte Behörde abzusehen.