Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1970

Geschäftszahl

1416/68

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG ist auch nach Abschluß eines Vorvertrages (Paragraph 936, ABGB) erfüllt, wenn dieser durch konkludente Handlungen der Vertragspartner, wie etwa die Bezahlung der ersten Kaufpreisrate durch den präsumtiven Käufer, in einen Kaufvertrag übergegangen ist.

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E 22.1.1970, 1416/68 #1

Beachte

y19096;