Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1970

Geschäftszahl

1296/68

Rechtssatz

Schwebende Geschäfte können bilanziert werden, wenn der Gewinn (hier: Veräußerungsgewinn) in greifbare Nähe rückt. *

E 28.4.1970, 1296/68 #1;

Beachte

y4407;