Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1969

Geschäftszahl

1103/68

Rechtssatz

Eine mangelhafte Beschwerde und ihre gemäß Paragraph 34, Absatz 2, VwGG 1965 angeordnete Verbesserung ergeben zusammen eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Beschwerde.