Verwaltungsgerichtshof
25.02.1970
1099/68
Bei einem Baumaterialienerzeuger und Baumaterialienhändler gehört ein Vorkaufsrecht an einem Gipswerk zum Betriebsvermögen und Geschäfte mit diesem Vorkaufsrecht sind Betriebsvorgänge. *
E 25.2.1970, 1099/68 #1 VwSlg 4038 F/1970;
y4402;