Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1969

Geschäftszahl

1082/68

Rechtssatz

Unter "Ortsbild" versteht man in erster Linie die bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde unter Einschluß der bildhaften Wirkung, die von Grünanlagen, Parkanlagen, Schloßbergen udgl ausgehen.