Verwaltungsgerichtshof
24.03.1969
1082/68
Unter "Ortsbild" versteht man in erster Linie die bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde unter Einschluß der bildhaften Wirkung, die von Grünanlagen, Parkanlagen, Schloßbergen udgl ausgehen.