Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1968

Geschäftszahl

1053/68

Rechtssatz

Wird ein mit Beschwerde angefochtener Bescheid durch den VwGH aufgehoben, so kommt der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des diesen Bescheid betreffenden Verwaltungsverfahrens keine praktische Bedeutung mehr zu, weshalb das Verfahren über diese Beschwerde einzustellen ist.