Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1968

Geschäftszahl

1052/68

Rechtssatz

Unter dem Ausdruck "den im Versicherungsfall zu gewährenden Leistungen" im Paragraph 76, Absatz 2, zweiter Satz ASVG sind die Leistungen an den betreffenden Weiterversicherten, nicht jedoch ein aus dem Leistungsaufwand für die bei der Krankenkasse Weiterversicherten errechneter Durchschnittsbetrag zu verstehen (Hinweis E 23.9.1953, 2674/51, VwSlg 3103 A/1953, E 6.3.1957, 0369/55, E 28.11.1962, 0955/62).