Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1969

Geschäftszahl

0885/68

Rechtssatz

Ausführungen über die Einschätzung in Fällen, in denen ein Blatt der Berufskartei nicht herangezogen werden kann, und über Bedenken, die sich beim Vergleich der Einschätzungsergebnisse nach Paragraphen 7 und 8 KOVG 1957 ergeben können.