Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1969

Geschäftszahl

0857/68

Rechtssatz

Der als Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegezulage geforderte Grad der Hilflosigkeit hat ein Maß an Hilfeleistung durch andere Personen notwendig zu machen, das als "Pfleg- und Wartung" angesprochen werden kann.