Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1969

Geschäftszahl

0831/68

Rechtssatz

Ausführungen darüber, in welchem Umfang in einem durch Berufung des Kammeranwaltes eingeleiteten Berufungsverfahren nach der Wirtschaftstreuhänder-Disziplinarordnung das Parteiengehör zu gewähren ist.