Verwaltungsgerichtshof
11.06.1969
0675/68
GRS wie 2771/52 E 25. Juni 1953 VwSlg 3046 A/1953 RS 2 (Dies gilt auch dann, wenn vom VwGH in einem den gleichen Bf betreffenden, vorangegangenen Erkenntnis der Weg dafür aufgezeigt wurde, wie sich die Behörde ein klares Bild über die maßgebliche Bedarfsfrage zu verschaffen habe.)
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Verwaltungsbehörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.