Verwaltungsgerichtshof
03.10.1968
0673/68
Wurde die Frage der Kausalität eines Leidens mit dem Wehrdienst (KOVG) rechtskräftig verneint, dann steht der Überprüfung der Kausalität auch im Fall der Geltendmachung der Verschlimmerung dieses Leidens die Rechtskraft entgegen.