Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1968

Geschäftszahl

0673/68

Rechtssatz

Wurde die Frage der Kausalität eines Leidens mit dem Wehrdienst (KOVG) rechtskräftig verneint, dann steht der Überprüfung der Kausalität auch im Fall der Geltendmachung der Verschlimmerung dieses Leidens die Rechtskraft entgegen.