Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1969

Geschäftszahl

0648/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0647/68 E 11. März 1969 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Vorwurf der Gewissenlosigkeit, der als ehrenrührig anzusehen ist, geht über eine bloße Meinungsäußerung hinaus.