Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1969

Geschäftszahl

0647/68

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, dass das Streuen von Flugblättern beim Opernball in Wien ein Ärgernis erregendes Verhalten darstellt. Der Inhalt dieser Flugblätter bezog sich auf Vietnam und die Verhältnisse an den österreichischen Hochschulen (Eine Unterbrechung des Ballbetriebes ist nicht erforderlich).