Verwaltungsgerichtshof
18.06.1969
0507/68
Die Anzeige über die Errichtung einer Zweigniederlassung ist bei Zutreffen der Voraussetzungen nach Paragraph 40, Absatz eins, GewO auch dann zu erstatten, wenn für den Standort der Zweigniederlassung eine einen Hauptbetrieb deckende Gewerbeberechtigung eines Dritten besteht.