Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1969

Geschäftszahl

0507/68

Rechtssatz

Die Anzeige über die Errichtung einer Zweigniederlassung ist bei Zutreffen der Voraussetzungen nach Paragraph 40, Absatz eins, GewO auch dann zu erstatten, wenn für den Standort der Zweigniederlassung eine einen Hauptbetrieb deckende Gewerbeberechtigung eines Dritten besteht.