Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1970

Geschäftszahl

0405/68

Rechtssatz

Die Anwendung der Bilanzbündeltheorie ist für Fälle laufender Geschäftsverbindungen durch Warenlieferungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in der Regel abzulehnen. Anders, wenn mit den Warenlieferungen fortlaufende Kreditierungen verbunden sind, die die Zufuhr von Mitteln bewirken, die eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft bilden.

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E 16.6.1970, 405/68 #1 VwSlg 4103 F/1970

Beachte

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