Verwaltungsgerichtshof
16.06.1970
0405/68
Die Anwendung der Bilanzbündeltheorie ist für Fälle laufender Geschäftsverbindungen durch Warenlieferungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in der Regel abzulehnen. Anders, wenn mit den Warenlieferungen fortlaufende Kreditierungen verbunden sind, die die Zufuhr von Mitteln bewirken, die eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft bilden.
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E 16.6.1970, 405/68 #1 VwSlg 4103 F/1970
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