Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1968

Geschäftszahl

0366/68

Rechtssatz

Eine Prüfung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist auch dann erforderlich, wenn die maßgeblichen Berufsanforderungen als überdurchschnittlich gewertet werden müssen oder wenn gewisse Eigenschaften und Leiden berufsausschließend sind (Hinweis E 30.1.1961 1078/59 und E 23.2.1961, 2197/59).