Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1969

Geschäftszahl

0360/68

Rechtssatz

Keine Antragstellung nach Artikel 139, Absatz eins, B-VG bei Anwendung einer ohne gesetzlichen Grundlage erlassenen Verordnung, weil sich im Falle deren Aufhebung die Rechtslage nicht zugunsten des Bf ändern würde.