Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1970

Geschäftszahl

0355/68

Rechtssatz

Landwirtschaftliche Geräte sind ohne RÜcksicht auf Alter und Beschaffenheit Zubehör und somit unbewegliche Sachen iSd Paragraph 2, Absatz eins, GrEStG und Paragraph 294, ABGB, wenn eine Liegenschaft nach dem Inhalt des Kaufvertrages "mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör" erworben wird.

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E 29.1.1970, 355/68 #1 VwSlg 4018 F/1970

Beachte

y19362;