Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1968

Geschäftszahl

0295/68

Rechtssatz

Der Ausschluss der Parteiöffentlichkeit bezieht sich sowohl auf die Verhandlung als auch auf die Entscheidung des Senates der Schiedskommission (Hinweis E 18.11.1953 1110/52).