Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1968

Geschäftszahl

0295/68

Rechtssatz

Wer sich ohne hinreichenden Grund eines Anspruches begibt, kann nicht aus dem Grunde zu geringen Einkommens eine Zusatzrente erhalten (Hinweis E 1.12.1955 3275/53).