Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1968

Geschäftszahl

0292/68

Rechtssatz

Voraussetzung für einen Rechtsanspruch auf sachliche Behandlung eines bereits von der Behörde rechtskräftig abgewiesenen Rodungsantrages ist, dass sich der maßgebliche Sachverhalt seither in einem wesentlichen Punkt geändert hat.