Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1968

Geschäftszahl

0197/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0197/65 B 21. Mai 1965 VwSlg 6699 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Einstellung des Verfahrens über eine Säumnisbeschwerde gemäß Paragraph 36, Absatz 2, legcit findet ein Ersatz der Kosten an den Beschwerdeführer nicht statt.