Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1968

Geschäftszahl

0197/68

Rechtssatz

Durch die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde erster Instanz wird der Berufungswerber hinsichtlich einer allfälligen Säumnis der Berufungsbehörde klaglosgestellt.