Verwaltungsgerichtshof
23.01.1969
0177/68
Da Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG 1965 die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet, als "Beschwerdepunkte" bezeichnet, kann der Beschwerdepunkt nicht mit dem bestimmten Begehren im Sinne des Paragraph 42, Absatz 2, VwGG 1965 gleichgesetzt werden.