Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1968

Geschäftszahl

0123/68

Rechtssatz

Die rechtskräftige Verurteilung zu einer fünfjährigen Kerkerstrafe wegen Raubes rechtfertigt auch dann die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, Litera b, Fremdenpolizeigesetz, wenn seit der Haftentlassung der Verurteilte durch sein Verhalten die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet hat (Hinweis E 29.9.1953, 1895/51 VwSlg 3119 A/1953).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000123.X01