Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1968

Geschäftszahl

0117/68

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung hat mit dem freien Ermessen nichts zu tun. Die Feststellung der Behörde, daß eine Zeugenaussage glaubwürdig sei ist ein Akt der Beweiswürdigung.