Verwaltungsgerichtshof
06.06.1968
1841/67
Der Vermittlungsauftrag zum Verkauf einer Liegenschaft kann zur Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führen, wenn der Vermittler dem Autraggeber einen bestimmten (fixen) Kaufpreis bezahlt und auch sonst bei der Auswahl des Käufers freie Hand hat (Hinweis E 21.10.1963, 411-413/62). Die Anwendung des Paragraph 20, GrEStG 1955 ist ausgeschlossen, wenn der Vermittlungsauftrag erfüllt ist.
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E 6.6.1968, 1841/67 #1
y19239;
yk20247