Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1968

Geschäftszahl

1749/67

Rechtssatz

Auch für den ausländischen Autofahrer in Österreich besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten. Dazu gehören auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.