Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1968

Geschäftszahl

1598/67

Rechtssatz

Wird ein Bescheid des Berufungssenates am Sitz der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom VwGH aufgehoben, so ist der Bund zum Kostenersatz verpflichtet.