Verwaltungsgerichtshof
05.06.1968
1373/67
Verkauft eine Bauunternehmung Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft an einzelne Wohnungswerber, die Eigentumswohnungen erwerben wollen, und verpflichtet sie sich zur künftigen Herstellung des Gebäudes, das die Eigentumswohnungen enthalten soll, dann werden die Erwerber der einzelnen Miteigentumsanteile anteilig Bauherren und sie sind es dann, die das Wohnhaus "schaffen" (Hinweis: Teilweises Abgehen durch E VS 24.5.1971, 1251/69).
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E 5.6.1968, 1373/67 #1
y19484;
yk19607
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
1251/69 E VS 24. Mai 1971 VwSlg 4234 F/1971; RS 1;
(RIS: abwh)