Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1968

Geschäftszahl

1352/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0313/58 E 9. Februar 1959 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Wechsel in der rechtlichen Würdigung ist für die Frage der Verjährung ohne Bedeutung.