Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1968

Geschäftszahl

1285/67

Rechtssatz

Dem Untersuchten steht ein Wahlrecht zwischen Alkotest und Blutabnahme nicht zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001285.X02