Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1968

Geschäftszahl

1285/67

Rechtssatz

Ein Alkotest darf nur dann vom Fahrzeuglenker verlangt werden, wenn vermutet werden kann, daß sich dieser in einen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet. Eine solche Vermutung ist schon zulässig, wenn Alkoholgeruch des Fahrzeuglenkers festgestellt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001285.X01