Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1970

Geschäftszahl

1199/67

Rechtssatz

Wenn im Zuge der Entscheidung über eine Säumnisbeschwerde (Paragraph 42, Absatz 4, VwGG) dem Bfr der Ersatz von Barauslagen des VwGH vorgeschrieben wird, dann kann dieser binnen einer Woche nach Entstehen seiner Leistungspflicht schriftlich begehren, daß diese Kosten der säumigen Behörde auferlegt werden.