Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1969

Geschäftszahl

1081/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1752/58 E 29. Mai 1959 VwSlg 2027 F/1959 RS 2

Stammrechtssatz

Einem Rechtsanwalt, der eine auch zum Empfang von Abgabenbescheiden ermächtigende Generalvollmacht des Steuerpflichtigen besitzt, kann dennoch ein Abgabenbescheid nicht rechtswirksam zugestellt werden, wenn dieser Rechtsanwalt nicht dem Finanzamt gegenüber als Zustellungsbevollmächtigter ausgewiesen ist. Die tatsächliche Übernahme der Steuerbescheide durch diesen Anwalt hat keine Wirkung gegen den Steuerpflichtigen.

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E 29.5.1959, 1752/58 #2 VwSlg 2027 F/1959