Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1969

Geschäftszahl

1081/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/05/29 1752/58 1

Stammrechtssatz

Ist ein Bevollmächtigter der Behörde gegenüber ausgewiesen, können Zustellungen an diesen rechtswirksam auch dann ergehen, wenn weitere Bevollmächtigte dem Verfahren beigezogen werden, die Vollmacht des erstgenannten Bevollmächtigten aber der Behörde gegenüber nicht widerrufen wurde.

*

E 29.5.1959, 1752/58 #1 VwSlg 2027 F/1959;

Beachte

y12749;