Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1968

Geschäftszahl

1056/67

Rechtssatz

Paragraph 22, ApG handelt nur vom Betrieb der Realapotheke und regelt die mit der mangelnden Befähigung des Besitzers einer solchen Apotheke zur Leitung einer Apotheke zusammenhängenden Fragen.