Verwaltungsgerichtshof
02.04.1968
1056/67
Hinweis auf die bestehende Judikatur betreffend Befugnis der Berufungsbehörde zur Abänderung des Bescheides in jeder Hinsicht trotz beschränkter Parteistellung des Berufungswerbers, sowie betreffend Bedürfnis der Bevölkerung.