Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1968

Geschäftszahl

1056/67

Rechtssatz

Realapotheken unterliegen denselben Vorschriften wie konzessionierte Apotheken, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich anderes anordnet oder sich die Unanwendbarkeit einer Bestimmung aus der Natur der Regelung ergibt.