Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1968

Geschäftszahl

0955/67

Rechtssatz

Der Sinn des Paragraph 46, Absatz 2, zweiter Halbsatz ApG ist der der Behörde Gewissheit zu verschaffen, dass der Fortbetrieb der (im Normalfall bereits in Betrieb stehenden) Apotheke, deren Konzession zurückgelegt und dem Nachfolger neu erteilt wird, dass die privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber noch nicht perfekt ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000955.X02