Verwaltungsgerichtshof
30.01.1968
0955/67
Der Sinn des Paragraph 46, Absatz 2, zweiter Halbsatz ApG ist der der Behörde Gewissheit zu verschaffen, dass der Fortbetrieb der (im Normalfall bereits in Betrieb stehenden) Apotheke, deren Konzession zurückgelegt und dem Nachfolger neu erteilt wird, dass die privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber noch nicht perfekt ist.
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000955.X02