Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1968

Geschäftszahl

0955/67

Beachte

Siehe jedoch:

94/10/0189 B 29.03.1995 VwSlg 14232 A/1995 RS 2;

94/10/0189 B 29.03.1995 VwSlg 14232 A/1995 RS 1;

Rechtssatz

Wird eine Apothekenkonzession zugunsten eines anderen zurückgelegt und diesem eine neue inhaltsgleiche Konzession verliehen, so ist das Konzessionsverleihungsverfahren auch dann nach Paragraph 46, Absatz 2, zweiter Halbsatz ApG, durchzuführen, wenn die Apotheke noch niemals in Betrieb war. Den Nachbarapotheken kommt somit in diesem Verfahren keine Parteistellung zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000955.X01